Lebten Sie vor der Heirat in eingetragener Partnerschaft?

Ja Nein
FAQ – Häufig gestellte Fragen

In der Schweiz
In der Schweiz konnten zwei Personen, die dasselbe Geschlecht haben, bis am 30. Juni 2022 ihre Partnerschaft im Zivilstandsregister eintragen lassen und so eine eheähnliche Lebensgemeinschaft begründen. Seit dem 1. Juli 2022, d. h. mit der Einführung der Ehe für alle, existiert diese Möglichkeit nicht mehr.

Im Ausland
Es gibt verschiedene Länder, in welchen zwei Personen, die dasselbe oder ein unterschiedliches Geschlecht haben, ihre Partnerschaft eintragen lassen können. Diese eingetragenen Partnerschaften haben nicht immer einen eheähnlichen Charakter.