Bitte beachten Sie:

Ob Ihre im Ausland eingetragene Partnerschaft in der Schweiz anerkannt wird, entscheidet die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin. Die Aufsichtsbehörde stellt einen entsprechenden Nachweis aus. Diesen Nachweis müssen Sie dem Einbürgerungsgesuch zwingend beilegen. Die Ansprechstelle bei Wohnsitz im Ausland ist die Schweizer Vertretung vor Ort.

Ich habe verstanden und will weiter