Keine erleichterte Einbürgerung möglich

Sie leben im Ausland. Eine erleichterte Einbürgerung aufgrund von Heirat ist darum erst nach 6 Jahren Ehe mit einer Schweizer Bürgerin / einem Schweizer Bürger möglich.

Für eine erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation müssten Sie unter anderem in der Schweiz wohnen.


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