Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie leben im Ausland. Eine erleichterte Einbürgerung aufgrund von Heirat ist darum erst nach 6 Jahren Ehe mit einer Schweizer Bürgerin / einem Schweizer Bürger möglich.
Für eine erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation müssten Sie unter anderem in der Schweiz wohnen.