Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, weil Sie nicht mit einer Schweizer Bürgerin / einem Schweizer Bürger verheiratet sind.
Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen, weil Sie die obligatorische Schule in der Schweiz nicht 5 Jahre besucht haben.