Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, weil Sie nicht mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet sind.
Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen. Denn dafür müsste ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben (B- oder C-Ausweis).
Ihre Meinung ist uns wichtig. Wie können wir den Self-Check Einbürgerung verbessern?
Feedback geben
Ob eine ordentliche Einbürgerung in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrem Wohnkanton