Keine erleichterte Einbürgerung möglich

Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, weil Sie nicht mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet sind.

Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen. Denn dafür müsste ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben (B- oder C-Ausweis).


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Ob eine ordentliche Einbürgerung in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrem Wohnkanton