Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, weil Sie nicht mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet sind.
Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen. Denn dafür müsste ein Elternteil
- einen C-Ausweis besitzen/besessen haben,
- 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben und
- 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.