Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, denn: Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin ist erst nach der Heirat durch ordentliche Einbürgerung Schweizer/-in geworden.
Sie können sich nicht als Ausländer/-in der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen.
Denn dafür müssten Sie:
- unter 25 Jahre alt sein (d.h. Gesuchseinreichung vor dem 25. Geburtstag),
- in der Schweiz geboren worden sein,
- eine C-Bewilligung haben
- und mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
Zudem müssten Ihr Vater oder Ihre Mutter:
- einen C-Ausweis besitzen/besessen haben,
- 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben
- und 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben
und ein Grosselternteil müsste in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhalten haben (B- oder C-Ausweis).