Leben Sie seit 5 Jahren oder mehr in der Schweiz?

Ja Nein
FAQ – Häufig gestellte Fragen

Nein. Ich muss zum Zeitpunkt der Gesuchstellung seit 5 Jahren in der Schweiz leben und dies mit den entsprechenden Unterlagen dokumentieren (Wohnsitzzeugnisse bei Ehe mit Schweizer/in, respektive Aufenthaltsbewilligungen).