Bitte beachten Sie:
Ob Ihre im Ausland eingetragene Partnerschaft in der Schweiz anerkannt wird, entscheidet die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen des Heimatkantons Ihres Ehepartners / Ihrer Ehepartnerin. Die Aufsichtsbehörde stellt einen entsprechenden Nachweis aus. Diesen Nachweis müssen Sie dem Einbürgerungsgesuch zwingend beilegen. Die Ansprechstelle bei Wohnsitz im Ausland ist die Schweizer Vertretung vor Ort.