Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, weil Sie nicht mit einem Schweizer Bürger / einer Schweizer Bürgerin verheiratet sind.
Für eine erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation müssten Sie unter anderem in der Schweiz wohnen.