Keine erleichterte Einbürgerung möglich

Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, denn: Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin ist erst nach der Heirat durch erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation Schweizer/-in geworden.

Für eine erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation müssten Sie unter anderem in der Schweiz wohnen.


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