Keine erleichterte Einbürgerung möglich
Sie können sich nicht aufgrund von Heirat erleichtert einbürgern lassen, denn: Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin ist erst nach der Heirat durch ordentliche Einbürgerung Schweizer/-in geworden.
Für eine erleichterte Einbürgerung als Ausländer/-in der 3. Generation müssten Sie unter anderem in der Schweiz wohnen.